Familienpraxis Dörentrup
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Elektronische Rezepte

Informationen zu den elektronischen Rezepten:

Ab dem 1.1.2024 dürfen wir für gesetzlich Versicherte nur noch elektronische Rezepte ausstellen.
Um dieses ausstellen zu können, muss ihre Versichertenkarte vorher von uns eingelesen worden sein. Die e-Rezepte werden nicht auf der Versichertenkarte selber gespeichert. Ihre Versichertenkarte dient als Erlaubnis und Schlüssel, dass wir das Rezept in einem Speicher für Sie hinterlegen können.

In der Apotheke brauchen Sie dann wieder ihre Versichertenkarte, die Sie in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken. Damit geben Sie der Apotheke die Erlaubnis und den Schlüssel, um nachzuschauen, ob ein Rezept für Sie in dem Speicher hinterlegt ist und kann dann die Medikamente ausgeben.

Ausnahmen:
– Privatrezepte / OTC
– Betäubungsmittel
– Heilmittel (also z.B. Logopädie, Physiotherapie usw.)
– Hilfsmittel (also z.B. Bandagen, Gehilfen, Spritzen usw.)
– Häusliche Krankenpflege
– usw.

Diese Ausnahmen werden weiterhin auf Papierrezepte gedruckt.